Achtung bei der Hausratversicherung – Was sie alles Abdeckt

Eine Hausratversicherung bietet Schutz bei Schäden von Gebrauchs- Einrichtungs- oder Verbrauchsgegenstände die innerhalb eines Haushaltes vorhanden sind. Versicherungsschutz besteht gegen Leitungswasser, Feuer, Hagel, Sturm, Raub, Vandalismus oder Einbruchsdiebstahl. Zu den reinen Kosten für Sachschäden kommen auch die dadurch entstandenen Kosten wie beispielsweise Aufräumungskosten, Hotelkosten oder Schutzkosten.
Neben der Grundabsicherung können gewisse Einschlüsse in den Vertrag mit aufgenommen werden. Hierzu gehören beispielsweise Glas, Ceranfeld, Aquarium, der Diebstahl von Fahrrädern, Überspannungsschäden oder Elementarschäden. Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Hierunter versteht man, dass der Versicherer die Kosten übernimmt, die für die Anschaffung der neuen aber baugleichen Produkten entstehen. Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine verbundene Hausratversicherung. Hierunter versteht man, dass die jeweils versicherten Gefahren nur kombiniert abgeschlossen werden können. Zudem kann auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden. Bei der Hausratversicherung können daher z. B. nicht nur der Einbruchsdiebstahl versichert werden, es geht nur im Gesamtpaket. Zum Gesamtpaket können wie oben schon erwähnt, allerdings noch Extras aufgenommen werden. Wer entsprechende Angebote finden möchte, kann sich direkt auf www.hausratsversicherung.net klicken und sich umschauen.

Genauer erläuterte Versicherungsgefahren

Im Bereich Feuer gehören Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion zum Versicherungsschutz. Unter Brand versteht man ein Feuer welches ohne bestimmungsgemäßen Feuerstelle entstanden ist. Bei einem Blitzschlag zählt das direkte Auftreffen des Blitzes auf die jeweilige Sache. Deshalb sind Überspannungsschäden an elektrischen Geräten oder Schäden durch Kurzschluss nur versichert, wenn der Blitz direkt auf das jeweilige Gerät aufgetroffen ist. Unter Explosion versteht man die plötzliche Kraftäußerung die durch eine Ausdehnung von Dämpfen oder Gasen entstanden sind. Bei einer Implosion treten durch einen äußeren Überdruck eine plötzliche Zerstörung ein. Dieser Überdruck entsteht infolge des inneren Unterdruckes.

Weiter versichert ist der Anprall oder auch der Absturz eines Luftfahrzeuges. Zu dieser Kategorie gibt es in den Musterbedingungen keine einheitliche Definition. Unter den Bereich Luftfahrzeuge fallen alle Fahrzeuge die auch im Luftverkehrsgesetz definiert sind. In den Bereich Leitungswasser fallen sowohl Leitungswasser, wie auch Frost- und sonstige Bruchschäden. Leitungswasser wird als Wasser festgelegt das bestimmungswidrig aus einer bestimmten Quelle ausgetreten ist. Frost- und weitere Bruchschäden sind in den Musterbedingungen wieder nicht definiert.

Im Bereich Sturm und Hagel fallen alle Schäden die durch Sturm oder Hagel entstehen. Als Sturm wird eine wetterbedingte Luftbewegung bezeichnet, welche mindestens eine Windstärke 8 aufweist. Das heißt es muss eine Windgeschwindigkeit von mind. 63 km pro Stunde vorliegen. Der Begriff Hagel ist wieder nicht definiert. Daher sind Schäden durch Hagel unabhängig von der Hagelkorngröße versichert. Bei Einbruchsdiebstahl werden Schäden erstattet die durch Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen eines Einbrechers entstanden sind. Hierzu zählt das Eindringen mit Werkzeugen oder mit falschen Schlüsseln. Unter Schäden durch Raub versteht man Schäden die durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung entstanden sind, die durch die Verhinderung der Wegnahme entstanden sind. Aber auch Schäden die bei einem Raub entstanden sind, den man beispielsweise wegen Herzinfarkt oder Ohnmacht nicht verhindern konnte. Also Situationen in denen man unverschuldeterweise nicht in der Lage war Widerstand zu leisten. Im Bereich Vandalismus greift die Haftpflichtversicherung, wenn ein Täter in den jeweiligen Versicherungsort kommt und dort versicherte Sachen mutwillig beschädigt oder zerstört. Das ist alles nicht mit Sachschäden zu verwechseln, die durch Personen verursacht werden. Hier muss man sich auf Haftpflichtversicherungen berufen. Hier lässt sich auch kräftig sparen, indem man einen Haftpflichtversicherung Vergleich macht.

Versicherte Kosten sind Aufräumungskosten

Hierunter versteht man Kosten die durch das Aufräumen von versicherten Gegenständen oder deren Abtransport sowie Entsorgung. Auch Bewegungs- und Schutzkosten werden erstattet. Dies sind Kosten die dadurch entstehen, wenn weitere Sachen zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung transportiert werden müssen. Aber auch Transport- und Lagerkosten gehören in den Versicherungsschutz. Unter diesen Bereich fallen Kosten die entstehen wenn eine Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, vor allem auch wenn in der Wohnung keine Sachen mehr aufbewahrt werden können. Weiterhin sind Schlossänderungskosten mit einbegriffen. Hierunter fallen Kosten die für eine Schlossänderung entstehen, falls diese Schlüssel bei einem Versicherungsfall abhanden gekommen sind. Weiterhin fallen auch Bewachungskosten in den Zuständigkeitsbereich einer Hausratversicherung. Diese Kosten entstehen, wenn eine versicherte Wohnung nicht mehr bewohnbar ist und auch keine Schließvorrichtung und auch keine weitere Sicherheitsvorkehrung Schutz bieten kann. Weiterhin kommen noch Reparaturkosten für Gebäudeschäden hinzu. Darunter fallen Gebäudeschäden die durch Einbruchdiebstahl, Raub oder dessen Versuch entstanden sind. Auch Gebäudeschäden die innerhalb der Wohnung durch Vandalismus entstanden sind. Im Bereich der Reparaturkosten für Nässeschäden fallen Kosten, die für die Reparatur von Innenanstrichen, Bodenbelägen, oder Tapeten entstanden sind. Auch Kosten die durch provisorische Maßnahmen entstanden sind, werden von der Hausratversicherung übernommen.

www.hausratversicherung.net